Logopädische und ergotherapeutische Behandlungen gehören zur medizinischen Grundversorgung und sind in den Leistungskatalogen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen als Heilmittel aufgeführt. Hat der Arzt die Notwendigkeit einer logopädischen und/oder ergotherapeutischen Therapie festgestellt und eine Heilmittelverordnung ausgestellt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Behandlung.
Bei Patienten bis zum 18. Lebensjahr kommen die gesetzlichen Krankenkassen komplett für die Behandlungskosten auf. Patienten ab dem 18. Lebensjahr sind grundsätzlich zuzahlungspflichtig. Die Zuzahlung besteht pauschal aus 10€ Rezeptgebühr sowie zusätzlich 10% des Rezeptwertes. Die Zuzahlung errechnet sich also individuell aus Art und Umfang der abgegebenen Leistungen pro Rezept.
Bei Bedarf bzw. Wunsch können eine Diagnostik, Beratung oder Behandlung auch ohne Rezept durchgeführt werden, wenn die Behandlungskosten privat übernommen werden.
Die Behandlung von Privatpatienten erfolgt aufgrund eines Vertrags zwischen Praxis und Patient, nicht zwischen Praxis und Krankenkasse. Privatpatienten bezahlen ihre Behandlung grundsätzlich selbst. Privatversicherungen können individuell ganz unterschiedlich gestaltet sein. Abhängig davon, ob und wie sie versichert sind, bekommen privat Versicherte die Kosten für die Behandlung ganz oder teilweise erstattet. Die Beihilfe erstattet in der Regel die Behandlungskostet in Höhe der Beihilfehöchstsätze.